Exzerpt zu
"Gesetz zu TeilSein der Menschen in Gemeinschaft"

Das Bürgerliche Gesetzbuch vom
18. August 1896, in Kraft getreten am 01. Januar 1900,

zu einem Entwurf zeitgemäß neu formuliert mit,
"Gesetz zu TeilSein des Menschen in der Gemeinschaft".

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist geprägt von 2.000 Jahren christlichen Glauben. Ein wesentliches Element des christlichen Glaubens ist die Bergpredigt mit ihren Thesen von Jesu von Nazaret, um das Jahr 28 n. Chr.:

  • Selig sind, die da geistlich arm sind; denn ihrer ist das Himmelreich.
  • Selig sind, die da Leid tragen; denn sie sollen getröstet werden.
  • Selig sind die Sanftmütigen; denn sie werden das Erdreich besitzen.
  • Selig sind, die da hungert und dürstet nach der Gerechtigkeit; denn sie sollen satt werden.
  • Selig sind die Barmherzigen; denn sie werden Barmherzigkeit erlangen.
  • Selig sind, die reinen Herzens sind; denn sie werden Gott schauen.
  • Selig sind die Friedfertigen; denn sie werden Gottes Kinder heißen.
  • Selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihrer ist das Himmelreich.
  • Selig seid ihr, wenn euch die Menschen um meinetwillen schmähen und verfolgen und reden allerlei Übles gegen euch, wenn sie damit lügen.
  • Seid fröhlich und getrost; es wird euch im Himmel reichlich belohnt werden.

    Denn ebenso haben sie verfolgt die Propheten, die vor euch gewesen sind.

Thesen, vor rund 2.000 Jahren gesprochen, in einer Zeit, an einem Ort wo Unterdrückung durch die römische Besatzung gegenwärtig war, Menschen Orientierung dringend benötigten und verzweifelt danach suchten. Was ist heute, rund 2.000 Jahre später anders? Es stimmt, etwas ist anders. Unser Wissen zum Universum ist um ein Vielfaches größer geworden. Und mit diesem Wissen, sind die Thesen der Bergpredigt mit ihrem Inhalt in unserer Zeitepoche unvollständig und mit vielen Fragen behaftet. Sind diese Thesen der Bergpredigt zeitgemäß für eine künftige Gegenwart des Lebens der Menschen? Fragen die nach Antworten verlangen, was die Bergpredigt neu zu formulieren verlangt. Wir nennen es die "Thesen des Naturversum".

  • Selig sind, die mit guter Bildung, denn ihrer ist das Himmelreich auf Erden.
  • Selig sind, die welche Demütigung ertragen, denn der Erfolg wird ihnen Zuversicht geben.
  • Selig sind die Sanftmütigen, denn sie werden sich Natur teilen.
  • Selig sind, die nach Respekt hungern und geben, denn sie werden Anerkennung empfangen.
  • Selig sind die Verständigen, denn sie werden Verständnis erlangen.
  • Selig sind, die reinen Herzen und Gewissen sind, denn sie werden "Sein" schauen.
  • Selig sind die Friedfertigen, denn sie werden Menschen des "Sein"erleben.
  • Selig sind, die Respekt der Natur und den Menschen geben, denn ihrer ist das "Sein".
  • Selig seid ihr, wenn das Vorangestellte verinnerlicht wird, euer Eigen ist.
  • Seid fröhlich und offenen Herzen, es wird euch die Natur reichlich danken.

    Denn ebenso haben sie verfolgt die Propheten, die vor euch gewesen sind.

Glauben, unerheblich welchen Inhaltes, es ist ein individueller Bestandteil eines menschlichen Wesens. Jeder Mensch ist ein Individiuum der Natur, aus ihrer hervorgegangen und wird wieder in ihrer vergangen, ein individuelles Element der Natur.

Die Natur gibt es einem individuellen Menschen vor, in einer Gemeinschaft von wiederum individuellen Menschen zu leben. Das Recht eines individuellen Menschen sowie die Plicht der Gemeinschaft ist es, ein Teilsein eines Menschen in der Gemeinschaft im gegenseitigen Respekt und Miteinander zu gewähren.

Diesen Respekt im Einklang mit der Natur und dem Miteinander der Menschen zu gewähren, dafür ist das bestehende "Bürgerliches Gesetzbuch", mit seiner über 100 jährigen Geschichte und den ständigen Korrekturen seiner Zeit, nicht mehr im vollem Umfang für eine Gemeinschaft des Seins geeignet.

Eine künftige Gemeinschaft, eine Gemeinschaft mit Denken und Wirken im Sein, erfordert eine vollständige Neuformulierung eines Gesetzes, aufbauend auf einer Verfassung, unter respektieren der Errungenschaften unserer Vorfahren und dem Tätigsein künftiger Generationen. Einem Leben, getragen von respektvollem Miteinander der Menschen sowie im Einklang mit der Natur.

Es wird benannt mit:

"Gesetz zu Teilsein des Menschen in der Gemeinschaft".

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Zweitens, das Recht der Menschen gegenüber der Gemeinschaft, die Charter of the United Nations, übersetzt mit, Charta der Vereinten Nationen und seiner Kurzform, "UN-Charta", Inkraftgetreten am 24. Oktober 1945. Gründungsmitglieder der UN-Charta sind 51 Staaten.

Drittens, die Pflicht der Gemeinschaft gegenüber dem Menschen, die Convention on the Rights of Persons with Disabilities, übersetzt mit, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, mit seiner nicht offiziellen Kurzform, "UN-BRK", Inkraftgetreten am 3.Mai 2008, nach sieben Jahren der Diskussion, 61 Jahre nach der UN-Charta von der Staatengemeinschaft beschlossen sowie von 158 Staaten und der EU ratifiziert.

Viertens, der Entwurf des Gesetzes zu TeilSein des Menschen in der Gemeinschaft.

Fünftens, der Entwurf des Gesetzes zu TeilSein vitalicomer Menschen in der Gemeinschaft.

Sechstens, der Entwurf des Gesetzes zu Mobilität des Menschen, seiner Daten und Güter.

Siebentens, der Entwurf des Gesetzes zu HumanSein, dem Gesamtkomplex von Vorsorge, der Wiederherstellung und von Nachsorge zu Gesundheit sowie der Sicherung der Grundexistenz sowie Notlage- und Pflegesituation eines Menschen.

Achtens, der Entwurf des Gesetzes zu WertSein. Darstellung und Mittlerbestimmung zwischen den Dingen, den Leistungen und den Sachen der Gemeinschaft.

Neuntens, der Entwurf des Gesetzes zu JuraSein. Die Sicherung und Wertung sowie Wiederherstellung der gesetzlichen Grundlagen der Gemeinschaft.

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